Fachfragen bei Baubetreuung.de
Lola (Gast) fragt am 16.01.2011:
Wie ist die Haftung der externen Baubetreuung bei der Prüfung der Unterlagen vor dem Kaufvertrag (Bauwerkvertrag, Grundstückswertrag etc.) zu vereinbaren?
1 Antwort(en), letzte am 16.01.2011:
Auskünfte dazu erteilen unter anderem Notare, Fachanwälte für Baurecht sowie die Verbraucherzentralen. In manchen Bundesländern bieten auch die Architektenkammern einen Beratungsservice für Bauherren an.

